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HU (TÜV) und AU Für die vom Gesetzgeber geforderten Prüfungen stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Jeden Dienstag und Freitag nachmittag können Sie bei uns die HU (TÜV) und AU machen lassen. Natürlich auch nach Absprache. Hierzu kommen die Prüfungsingenieure zu uns in die Werkstatt damit Sie nicht extra zu den Prüfstellen fahren müssen. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Ihre "Prüfung samt Abzeichen" bestehen. |
Der Gesetzgeber sorgt sich um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen und fordert regelmäßige Fahrzeugchecks. Bei der sogenannten Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstüchtigkeit untersucht. Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorführen - Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12–24 Monate fällig und wird normalerweise zusammen mit der Abgasuntersuchung durchgeführt. |
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Zum Wohl von Mensch und Natur sollen die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs regelmäßig überprüft werden. Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält und somit unnötige Emissionen vermieden werden. So wird unsere Umwelt möglichst wenig belastet und zudem noch Ihr Kat geschont! Die AU wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt und unterliegt im Normalfall auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung. Ist Ihr Auto fit für die Umwelt und sind auch sonst keine Auffälligkeiten festzustellen (siehe Links unten), erhalten Sie eine AU-Bescheinigung und Ihr Fahrzeug die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen. Über den nächsten AU-Termin informieren die Bescheinigung sowie die angebrachte Plakett |
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Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO |
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